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Telefonüberwachungen in Deutschland, Quelle: BMJ |
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| Telefonüberwachung: Wintermeyer und Beuth begrüssen hessische Bundesratsinitiative vom 08.02.2005 |
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| Dies ist eine Meldung der CDU-Landtagsfraktion |
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Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer, und der CDU-Innenpolitiker, Peter Beuth, haben die Bundesratsinitiative der hessischen Landesregierung zur Erweiterung des Straftaten-Kataloges (§ 100a StPO) bei der Telefonüberwachung begrüsst.
Zur Ausweitung der Telefonüberwachung hat Hessen heute zusammen mit dem Land Bayern eine Initiative im Bundesrat eingebracht. Nach den Vorstellungen der Hessischen Landesregierung soll es künftig möglich sein, Fälscherbanden und Computerbetrüger ebenso abzuhören, wie Telefone bei Delikten der Korruption, des Kindesmissbrauchs und Menschenhandels.
„Die Telefonüberwachung ist ein Ermittlungsinstrument, das in Deutschland sensibel aber erfolgreich eingesetzt wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass für Korruption, Kindesmissbrauch, Menschenhandel und andere schwere Deliktsarten Freiräume bestehen bleiben, die eine erfolgreiche Bekämpfung dieser Straftaten verhindert“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer.
Er weißt darauf hin, dass mit der Bundesratsinitiative die Aufnahme von Delikten verbunden ist, die als Anlasstaten bereits heute schon bei der Wohnraumüberwachung in den §§ 100a und 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO Gesetz seien. Dieser Wertungswiderspruch werde mit der Aufnahme der Delikte bei der Telefonüberwachung aufgelösst.
Beuth macht darauf aufmerksam, dass zwar die absoluten Zahlen bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gestiegen seien, allerdings durch die massive Zunahme der Telefone im Mobilfunkbereich die Überwachungsdichte in den letzten Jahren abgenommen habe. Dies habe eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts für die Bundesjustizministerin erst kürzlich ergeben.
„Der explosionsartig gestiegene Einsatz von Handys in der Bevölkerung und natürlich auch bei Straftätern, hat für eine erfolgreichen Einsatz des Ermittlungsinstruments entsprechende Folgen“, erklärte der Innenpolitiker Beuth.
Während sich in Jahr 1997 die TKÜ - Anordnungen (insgesamt 3.828) auf 8,3 Mio. Mobilfunkteilnehmern bezogen, waren es im Jahr 2002 bei 20.902 TKÜ-Anordnungen schon fast 60 Mio. Mobilfunkteilnehmer. Der Verfünfachung der Anordnungen stehe somit eine Versiebenfachung der Mobilfunkteilnehmer in Deutschland gegenüber.
„Wer Kriminalität in Deutschland erfolgreich bekämpfen will, muss den Strafverfolgungsbehörden auch die Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stellen, mit denen sie Kriminelle ‚dingfest’ machen können. Die Telefonüberwachung gehört dazu!“ sind sich die beiden CDU-Politiker abschließend einig. |
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