Keine Schmalspurjuristen durch Reform der Ausbildung vom 07.09.2010
Juristenausbildung

Dies ist eine Meldung der CDU-Landtagsfraktion
Eine klare Absage erteilte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Peter Beuth, einer Reform der Juristenausbildung mit dem Ziel, diese auf einen Bachelor- und Masterabschluss umzustellen. „Ein Bachelorabschluss wird den hohen Anforderungen, die der Staat und die Wirtschaft an Absolventen des juristischen Studiums stellen, nicht gerecht“, wandte Beuth sich gegen heute bekannt gewordene Pläne der Justizminister aus Sachsen und Baden-Württemberg.

Ein anschließendes Masterstudium statt eines Referendariates bringe angehende Juristen um die erforderlichen Praxiskenntnisse, über die sie später als Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte oder in Rechtsabteilungen von Unternehmen verfügen müssten. Die fundierte Ausbildung zum Einheitsjuristen in Deutschland, auf die später eine Spezialisierung im Beruf erfolge, ermögliche Juristen ein breites Tätigkeitsfeld auf hohem Niveau. „Dabei verschließe ich mich nicht einer Diskussion über eine praxisorientierte und effizientere Ausgestaltung von Rechtsstudium und Referendariat“, betonte der CDU-Politiker. Weder erfordere der Bologna-Prozess jedoch eine grundlegende Umstellung der Juristenausbildung, noch dürfe der auch im internationalen Standard hohe Anspruch der deutschen Juristenausbildung gefährdet werden. „Die weltweit hoch angesehene Qualität der deutschen Rechtspflege und der internationale Erfolg von in Deutschland ausgebildeten Juristen darf nicht durch übereilte Reformen gefährdet werden“, so Beuth abschließend.