Die Innenpolitik ist neben der Schulpolitik ein bedeutendes Aufgaben- bzw. Kompetenzfeld, das in der Zuständigkeit der Länder fällt. Als Mitglied des Innenausschusses habe ich damit einen Arbeitsschwerpunkt im Zentrum der hessischen Landespolitik.
Der Innenausschuss (INA) beschäftigt sich mit Angelegenheiten der Kommunen, der Polizei, des Brand- und Katastrophenschutzes, des Datenschutzes, des Verfassungsschutzes, des Personalwesens, der Ausländerpolitik und des Sports. Im parlamentarischen Arbeitsablauf werden dort für die Innenpolitik die Plenarsitzungen des Hessischen Landtags vorbereitet. Hierzu gehört z.B. die Auswertung des jährlichen Berichts des Hessischen Datenschutzbeauftragten und die Erörterung der Stellungnahme der Landesregierung dazu.
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Polizei
Insgesamt 1.100 neue Kommissaranwärter wurden in 2009 und 2010 eingestellt. Im Jahr 2011 werden weitere 550 Stellen geschaffen. Damit besteht die Möglichkeit, über den erwarteten Abgang einzustellen und die vorhandenen Besetzungslücken zu schließen. Die Wachpolizei wurde ab dem Haushaltsjahr 2010 nur noch auf Angestelltenstellen geführt. Keine Polizeivollzugstelle ist mehr mit Wachpolizisten in 2010 besetzt. Wo Polizei drauf steht, ist auch Polizei drin.
Als einziges Bundesland hat Hessen eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für alle Beschäftigten im Polizeidienst eingeführt. Ausgewählt wurde eine Persönlichkeit, die integer und auf allen Ebenen der Polizei seit Jahrzehnten erfahren ist. Dies ermöglicht es den Beschäftigten, sich unabhängig von Dienstwegen und Vorgesetzen mit allen Anliegen, die ihren Dienst betreffen, an diesen Ansprechpartner zu wenden. Er ergänzt die vielfältigen Hilfsangebote, die es bereits schon in der Polizei gibt. An der persönlichen Unabhängigkeit und hohen menschlichen Kompetenz des ehemaligen Personalratsvorsitzenden besteht kein Zweifel bestehen. Dies ist ein weiterer Beitrag, zur Erhaltung eines menschlichen Klimas und guten Führungskultur in der Hessischen Polizei.
Kriminalstatistik
Hessen hat erneut eine beeindruckende Kriminalstatistik vorgelegt. Die Aufklärungsquote wurde wieder einmal gesteigert und gehört zu den höchsten Aufklärungsquoten seit Erhebung der Statistik.
Hier finden Sie die Statistiken der letzen Jahre im Überblick.
Feuerwehrführerschein und Anerkennungsprämie
Hessen hat in einer Verordnung geregelt, dass bis 4,75 Tonnen sogenannte „Fahrberechtigungen“ nach einer feuerwehrinternen Ausbildung und Prüfung erteilt werden können. Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der technischen Hilfsdienste und der Rettungsdienste ist mit dieser Verordnung für die Zukunft sichergestellt. Seit 1999 konnten Besitzer eines PKW-Führerscheins keine Fahrzeuge mehr in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen fahren.
Das Kabinett hat auf Vorschlag von Innenminister Boris Rhein die Einführung einer Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beschlossen. Mit dieser Anerkennungsprämie soll das langjährige Engagement der rund 74.000 Einsatzkräfte in den Freiwilligen Feuerwehren für die Gesellschaft und ihren Dienst am Nächsten anerkannt werden.
Die Anerkennungsprämie wird gestaffelt nach Dienstzeit in der Einsatzabteilung in jeweils 10-jährigem Abstand vergeben. So wird nach 10 Jahren eine Prämie in Höhe von 100 Euro, nach 20 Jahren von 200 Euro, nach 30 Jahren von 500 Euro und nach 40 Jahren von 1.000 Euro gezahlt, verbunden wird dies mit einer Dankesurkunde. Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennungsprämie ist eine aktive Dienstzeit in einer Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr.
Die Anerkennungsprämie wird vom Land Hessen bezahlt. Im Jahr 2011 hat das Innenministerium hierfür 500.000 Euro bereitgestellt. Damit unterstreicht die Landesregierung ihre Wertschätzung für die unersetzliche Arbeit der Einsatzkräfte und stellt zugleich sicher, dass alle Feuerwehrangehörigen gleich behandelt werden - unabhängig davon, ob sie in einer finanzstarken oder finanzschwachen Kommune tätig sind. Erstmals kann die Anerkennungsprämie für nach dem 1.1.2011 erreichte Jubiläen beantragt werden. Eine rückwirkende Ehrung für in der Vergangenheit bereits erreichte Jubiläen ist nicht möglich.
Dienstrecht
Nach der Vorstellung des parteiübergreifenden Mediatorenberichts wurde von CDU und FDP ein „Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen“ (sogenanntes „Vorschaltgesetz“) basierend auf Vorschlägen der Mediatorengruppe in den Landtag eingebracht und verabschiedet. Die Ruhestandsregelungen für Beamte wurden durch Anhebung der Altersgrenzen an die Regelungen des Rentenrechts angepasst, so dass die demografische Entwicklung künftig auch im Beamtenrecht Berücksichtigung findet. Zugleich wurden die Möglichkeiten für das Vorziehen des Ruhestandes und die Hinzuverdienstregelungen vereinfacht. Für Beamte im Schicht und Wechseldienst, die in den besonders belastenden Diensten der Polizei oder Feuerwehr tätig sind, bleibt es bei Ausnahmeregelungen für den abschlagsfreien Ruhestand.
Kommunalwahlgesetz
CDU und FDP haben im Landtag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der rechtzeitig 1 Jahr vor der Kommunalwahl im März 2011 in Kraft getreten ist. Inhalt: Die Informationen auf dem Stimmzettel zur Kommunalwahl sollen für jede Bewerberin und jeden Bewerber um die Angabe des Berufs oder Standes, des Geburtsjahres und des vom Familiennamen abweichenden Geburtsnamens erweitert werden können. Darüber hinaus wird in Gemeinden mit bis zu 23 Gemeindevertretern das Institut der Ein-Personen-Fraktion wieder eingeführt.