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Besondere Petitionen
Der Petitionsausschuss
Aufgaben

Der Petitionsausschuss nimmt sich den Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger des Landes Hessens an und prüft diese objektiv. Nach Art. 17 des GG und Art. 16 der Hessischen Verfassung hat jedermann das Recht dazu, allein oder gemeinsam mit anderen seine Bitten und Beschwerden der Volksvertretung vorzutragen.

Der Petitionsausschuss (PTA) versteht sich als der Anwalt der Bürgerinnen und Bürger in allen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts des Landes Hessen.
Viele der Bitten oder Beschwerden befassen sich mit dem Bleiberecht für Ausländer.
Andere individuelle Bitten beinhalten Beihilfsbeantragung, Bitten um Beihilfe bei zu Unrecht ergangenen Bußgeldbescheiden oder Bitten um vorzeitige Einschulung.
Von allgemeinerem Interesse dagegen sind Petitionen, wie die Bitte um Einrichtung eines Fußgängerüberwegs oder solche, die den Ausbau des Frankfurter Flughafens zum Gegenstand haben.

Der Ausschuss überreicht jede einzelne Petition eines oder mehrer Bürger einem Abgeordneten zur Berichterstattung, der für den Ausschuss den Fall bearbeitet.
Besonders problematische Fälle werden im Ausschuss diskutiert und dabei wird regelmäßig eine über die Parteigrenzen hinweg vernünftige Lösung gefunden.
Der Ausschuss schlägt mit seinem Votum die endgültige Beschlussfassung des Plenums des Hessischen Landtags vor.
Die Vorsitzende des PTA erstattet in der Regel jährlich einen Bericht über Schwerpunkte der Arbeit des Ausschusses, der als Landtagsdrucksache veröffentlicht wird.

Vorsitzende/r : Dörr, (Bergstraße), Ilona (CDU)
 
Petitionsausschuss als Mittler zwischen Bürgern und Verwaltung
Das Spektrum der Fragen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasst, reicht vom Steuerrecht bis hin zu persönlichen Sicksalen mit höchst sensiblen Daten und Sachverhalten. Dabei kommt es vor, dass das Anliegen der Petenten vom Ausschuss durchaus nachvollzogen wird, jedoch die Gesetzeslage dazu führt, dass im Einzelfall nicht geholfen werden kann. Eine große Anforderung stellt dabei die sich ständig ändernde Rechtslage im Sozial und Ausländerrecht.

Im Zeitraum von April 2004 bis April 2005 hat der Petitionsausschuss 1.427 Petitionen abgeschlossen. Dabei kommt es vor, dass sich der Ausschuss als Mittler zwischen Bürgern und Verwaltung einschaltet oder dass Regierungsvertreter im Ausschuss vorgeladen werden. Auch Ortstermine helfen dabei, sich einen direkten Eindruck von gegenständlichen Sachverhalten zu verschaffen.

Den Bericht des Zeitraums April 2004 bis April 2005 können Sie hier einsehen.
 
 
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