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| Konsolidierungsrichtlinie dient Kindern |
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Hessen ist ein familienfreundliches Land. Es ist und bleibt einer der Schwerpunkte der Politik der hessischen CDU, gerade Familien mit Kindern zu fördern und zu unterstützen. Dabei stellen wir uns auch der Frage, wie Kommunen mit den Kindergartengebühren umgehen.
Genau dies ist Gegenstand der „Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte“ des Innenministeriums. Mit der Leitlinie wird sichergestellt, dass die Kommunen über ihre Kindergartengebühren in eigener Verantwortung entscheiden.
Wir versprechen allerdings nicht vor der Wahl Dinge, die wir nach der Wahl nicht halten können. Das jüngste Beispiel Kassel, wo ein Oberbürgermeisterkandidat Hilgen vor der OB-Wahl noch mit dem Versprechen der Gebührenfreiheit von Kindergartenplätzen auf Wählerfang gegangen ist und , musste nun kleinlaut zugeben, dass er nicht weiß, wie er dieses Versprechen finanzieren soll.
Kernaussage der Richtlinie des Innenministeriums ist, dass die Kommunen frei in ihrer Entscheidung sind, eine Gebührenfreiheit der Kindergärten einzuführen!
Dies darf aber nicht durch unverantwortliches Schuldenmachen zu Lasten unserer Kinder erfolgen! Deshalb sind fortlaufend defizitäre Kommunen verpflichtet, ein seriöses Finanzierungskonzept vorzulegen.
Durch die Fortschreibung der Richtlinie und die Klarstellung in der fortgeführten Fassung der Richtlinie wird die Höhe der Kindergartengebühr nicht mehr als freiwillige Leistung nachteilig angerechnet!
In Abänderung des bisherigen Erlasses vom 3. August 2005 in der dortigen Ziffer 4 gilt nun folgendes:
„Die Landesregierung hat ein großes Interesse, die Betreuung von Kindern ständig zu verbessern. Die Städte und Gemeinden in Hessen entscheiden dabei grundsätzlich selbst, in welcher Höhe sie Elternentgelte erheben.
Werden aus sozialen Gründen Elternentgelte gestaffelt, soll der diesbezügliche Einnahmeverzicht der Gemeinde bei den so genannten „freiwilligen Leistungen“ nicht nachteilig angerechnet werden.
Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der Kinderbetreuung für das Gemeinwesen soll dies auch gelten, wenn eine Gemeinde die Eltern teilweise oder völlig von Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen freistellt.
In diesen Fällen hat die Kommune einen nachhaltigen Kompensationsplan zur anderweitigen Finanzierung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Dieser Kompensationsplan muss auch einen Regelungsvorschlag zur Gebührengestaltung der in der Gemeinde betriebenen Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger enthalten.“
Der Erlass bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass die hessischen Kommunen grundsätzlich selbst über die Höhe der Kindergartengebühren entscheiden können. Sie stellt keineswegs einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar.
Die Richtlinie sorgt auch für die Kindergärten in freier Trägerschaft. Denn, wenn Gemeinden ihre eigenen Kindergärten gebührenfrei anbieten, führt dies im Nebeneffekt dazu, dass all diejenigen Kindergärten, die in freier Trägerschaft, z.B. von Kirchen, Vereinen oder Verbänden, geführt werden und die ihre Kosten über nicht kommunale Gebühren und Zuschüsse der Kommunen finanzieren, verwaisen würden!
Daher müssen defizitäre Kommunen für den Fall einer Gebührenfreistellung für die Maßnahmen nämlich nunmehr einen Finanzierungsvorschlag bzw. einen Kompensationsplan vorlegen, der zudem auch eine Regelung für die Betreuungseinrichtungen der freien Träger enthalten soll.
Damit sorgt die Richtlinie des Innenministers dafür, dass in der Diskussion über die Gebührenfreiheit von Kindergärten die Kommunen zwingend auch die freien Träger der Kindergärten in ihre Planungen einbeziehen müssen und eine Schieflage verhindert wird!
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