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Abgeordnetendiäten
Diäten für hessische Landtagsabgeordnete
Die Diätenentwicklung von Abgeordneten im Hessischen Landtag ist in den letzten Wochen vor der Sommerpause 2005 kontrovers diskutiert worden. Diese Diskussionen wurden ausgelöst, als der Hessische Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP einer maßvollen Anhebung der Diäten, nach den Vorgaben einer Kommission aus dem Jahr 1989 zugestimmt hat. Zudem muss betont werden, dass die Abgeordneten des Hessischen Landtags ihre Entscheidung bewusst vor der Bundestagswahl getroffen haben. Das Recht der Mitglieder des Landtages, selbst über ihre Diäten zu befinden, ist im Übrigen durch das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich bestätigt worden.

Die Entwicklung in Hessen
Natürlich haben diejenigen Recht, die behaupten, dass die Erhöhung von Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten nicht in die Zeit und nicht in die Landschaft passt. Dies trifft aber auf jedes Jahr zu, Diätenerhöhungen passen niemals in die Zeit, sie passen niemals in die Landschaft!
Allerdings wird man sich vermutlich darauf verständigen können, dass ganz grundsätzlich die Abgeordneten auch an der allgemeinen Einkommensentwicklung Teil haben sollen/müssen. Diese Einkommensentwicklung für das jeweilige Vorjahr wird durch das Statistische Landesamt objektiv errechnet und vom Landtagspräsidenten festgestellt.
Wenn Abgeordnete an der Einkommensentwicklung nunmehr Teil haben sollen, muss die Anpassung natürlich auch regelmäßig geschehen, ansonsten nehmen die Abgeordneten gerade nicht an der Einkommensentwicklung Teil.
In den vergangenen Jahren ist in verschiedenen sog. "Null-Runden" von dieser Praxis abgewichen worden. Die Folge dieser Abweichungen ist eine Verschlechterung der Abgeordnetenbezüge gegenüber den ursprünglichen Feststellungen einer "Unabhängigen Kommission (u.a. mit Gewerkschaften, Steuerzahlerbund etc.)" aus dem Jahr 1989 von kumuliert ca. 15.000 EURO (!) pro Jahr. Die ursprüngliche Diät war 1989 - in Anlehnung auf eine Besoldungsstufe im Beamtenrecht für bestimmte Funktionen - auf 5.215,18 EURO festgesetzt worden. Soweit alle statistisch errechneten Erhöhungen vorgenommen worden wären, läge sie jetzt bei 7.871,01 statt 6.490,- EURO.
Der jetzige Erhöhungsbetrag ist übrigens genau so hoch, wie er von den Statistikern errechnet worden ist. Dabei ist die Aufwandsentschädigung, die von 6.490,- um 138,- auf 6.528,- EURO erhöht worden ist, voll zu versteuern. Die "steuerfreie" Kostenpauschale wurde von 517,- um 8,- auf 525,- EURO angepasst. Die Abgeordneten haben gleichwohl in Abweichung vom eigentlichen System entschieden, die Erhöhung erst zum 01.01.2006 statt zum 01.07.2005 wirken zu lassen.
Ob jeder Abgeordnete auch „jeden Cent“ Wert ist, entzieht sich einer objektiven Beurteilung, aber: Die Arbeit von Abgeordneten im Hessischen Landtag hat einen Wert. Deshalb müssen Abgeordnete in einem transparenten, objektiven und offenen Verfahren leider jährlich selbst dafür Sorgen müssen, dass dies so bleibt. Und auch dann, wenn Abgeordnete dafür unangenehme Diskussionen zu führen haben.
Ein Blick auf eine Ranking-Tabelle für die deutschen Landtage und den Bundestag zeigt, dass die fixe Kostenpauschale für hessische Landtagsabgeordnete die dritt niedrigste im Vergleich zu anderen Bundetagen ist. Diese Tabelle finden Sie am Ende dieses Beitrages.

Die Entwicklung im Bundestag
Auf der Home Page des Bundestages findet sich zur Problematik folgender Hinweis in Bezug auf die Entwicklung der Diäten für Bundestagsabgeordnete: Mit "Diäten" bezeichnet man die ursprünglich den Abgeordneten gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung. Sie wurde 1977 von einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung abgelöst.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung, haben.
Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein; sie muss die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern und sie muss der Tatsache angemessen sein, dass der Abgeordnete "Vertreter des ganzen Volkes" ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt. 1977 entsprachen die Diäten der Abgeordneten mit damals 7.500,00 DM in etwa den Einkünften

  • eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in der Besoldungsgruppe B6

  • eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6)


Während Löhne, Einkommen und Lebenshaltungskosten seitdem deutlich gestiegen sind, haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwischen 1977 und heute wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Die Diäten sind deshalb nachweislich hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben. Zur Zeit betragen sie 7.009,00 € monatlich (brutto). Der Abstand zum Orientierungsmaßstab beträgt inzwischen annähernd 950,00 €.


 
 
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