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| In Hessen geht es sozial und gerecht zu |
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Grundprinzipien unserer Sozialpolitik sind Solidarität und Subsidiarität. Fördern und Fordern sind die Leitgedanken unseres sozialpolitischen Handelns. Dabei stehen der Staat und der Hilfe Suchende in einem gegenseitigen Verantwortungsverhältnis.
Menschen, die auf Grund von Krankheit, Behinderung oder Alter dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, müssen wissen, dass sie nicht alleine gelassen werden und ihnen geholfen wird. Organisationen, die Hilfsbedürftigen mit Rat und Tat zur Seite stehen, müssen wissen, dass sie der Staat bei ihrem Engagement unterstützt. Menschen, die sich im Rahmen einer Aktiven Bürgergesellschaft für die Allgemeinheit engagieren, müssen die erforderliche Wertschätzung erfahren.
Die Hessische Landesregierung steht für einen Paradigmenwechsel von einer ausschließlichen Anspruchshaltung zu Gunsten eines Konzepts von Leistung und Gegenleistung ein.
Soziale Leistungen sollen für jeden Hilfe Suchenden, der erwerbsfähig ist, grundsätzlich an Beschäftigung bzw. Aus- und Weiterbildung geknüpft sein. Der Staat verpflichtet sich, Hilfestellung bei der Beseitigung von Problemen, die eine Arbeitsaufnahme verhindern, zu leisten. Kinder dürfen zukünftig keine Sozialbehilfebezieher mehr sein - ihnen muss eine eigenständige Finanzausstattung unabhängig von der Sozialhilfe zukommen.
Insbesondere in Jahren äußerst eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten braucht Politik Prioritäten, hohe Zielgenauigkeit und Augenmaß. Auch in der Sozialpolitik muss es deshalb erlaubt sein, Förderprogramme auf ihre Wirtschaftlichkeit und ihren Erfolg zu überprüfen. Denn bei einer Förderung nach dem „Gießkannenprinzip“ wird letztlich denjenigen zu wenig geholfen, die tatsächlich Unterstützung brauchen.
Weil freigemeinnützige, kirchliche und private Träger mit ihrem Wirken unersetzlicher Bestandteil unserer Gesellschaft sind, spricht sich die Hessische Landesregierung klar für einen Vorrang freier Träger gegenüber öffentlichen Trägern aus. Überall dort, wo durch das Engagement freier und privater Träger die erforderlichen sozial- und gesellschaftspolitischen Angebote flexibler und genauso gut vorgehalten werden können, ist ein zusätzliches staatliches Engagement über öffentliche Träger nicht erforderlich. |
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