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| Dienstrecht |
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Der Innenausschuss ist auch für das Dienstrecht der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung mit Ausnahme der Richter und Staatsanwälte in Hessen zuständig. Dazu gehören vor allem die Beamtinnen und Beamten, Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände
Das Dienstrecht umfasst dabei Beamten-, Disziplinar-, Personalvertretungs-, Besoldungs-, Beihilfe-, Reisekosten-, Umzugs-, Trennungsgeldrecht,
Versorgungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht. |
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