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Peter Beuth zu Besuch bei einer Sportstunde für Behinderte, organisiert vom Sportkreis Untertaunus und der Werkstatt für Behinderte, Wiesbaden.
Behinderte Menschen stärker in die Gesellschaft integrieren
Körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen bedürfen in besonderem Maße der Unterstützung und Zuwendung.
Sie dürfen nicht ausgegrenzt am Rande, sondern sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitten in der Gesellschaft leben.

Die Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung ist ein vorrangiges Ziel sozialer Politik. Um eine gleichberechtigte Teilnahme Behinderter zu sichern, brauchen wir keine neuen Gesetze sondern eine Veränderung in den Köpfen Nichtbehinderter.
 
Politik für behinderte Menschen
In Hessen wohnen 525.000 schwerbehinderte Menschen, davon im Rheingau-Taunus-Kreis 17.300, das sind 9,4 % der Bevölkerung. Die Hessische Landesregierung fühlt sich den Belangen unserer behinderten Mitbürger besonders verpflichtet und möchte gleichwertige Lebensbedingungen für behinderte und nichtbehinderte Menschen erreichen. Dies zeigt sich sowohl in dem, was in der zurückliegenden Legislaturperiode bereits erreicht wurde, wie auch in dem, was in den kommenden fünf Jahren auf den Weg gebracht werden soll.
Schwerpunkt ist dabei die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten und die Überprüfung der Landesgesetzgebung auf ihre Übereinstimmung mit dem Benachteiligungsverbot. Die Landesregierung geht bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten mit gutem Beispiel voran und hat im Jahr 2002 mit einer Beschäftigungsquote behinderter Menschen von 6,15% (8.549 Stellen) die gesetzlich vorgegebene Quote von 5% (6.946 Stellen) mehr als erfüllt und seine Spitzenposition im Ländervergleich untermauert.

Behinderung beginnt leider oft schon in der Kindheit und vor der Geburt. Deshalb wird auf die Früherkennung von Behinderungen ein besonderes Augenmerk gelegt. Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder werden in Hessen frühestmöglich optimal und individuell, so besuchen derzeit 4.296 Kinder mit Behinderungen Regelkindergärten.

Von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage mit 4,5 Millionen Arbeitslosen sind gerade auch behinderte Menschen betroffen. Dennoch ist es mit dem 3.Hessischen Schwerbehinderten-Programm und den flächendeckend eingeführten Integrationsfachdiensten gelungen, die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Mitbürger im Vergleich zu 1999 um über 31% zu reduzieren. Damit nimmt Hessen in der Bundesrepublik einen Spitzenplatz ein. Dieses erfolgreiche Programm wird fortgeführt. Um Unternehmen einen Anreiz zu bieten, behinderte Menschen einstellen, werden vom Land jene Betriebe, die überdurchschnittlich viele Behinderte einstellen ausgezeichnet.

Der Landesbehindertenrat wurde in der vergangenen Legislaturperiode regelmäßig zu Beratungen hinzugezogen. So war er z.B. in einer
interministeriellen Arbeitsgruppe vertreten, welche die bestehenden Gesetze auf Erschwernisse für behinderte Menschen überprüft hat. Dabei wurde bei 14 Gesetzen und 16 Verordnungen ein Handlungsbedarf festgestellt.
In Zukunft wird jede Gesetzesvorlage um den Punkt „Besondere Auswirkungen auf behinderte Menschen“ ergänzt. Somit erlangt etwa die Hessische Bauordnung im Punkt Behindertenpolitik eine bundesweite Vorbildfunktion. Hierzu gehört auch die Erarbeitung eines Hessischen Gleichstellungsgesetzes.

Eine wichtige Einrichtung ist der Behindertenbeauftragte, seit 1999 Friedel Rinn, der Landesregierung. Dieser wird in Zukunft nicht nur wie bisher für die behinderten Landesbediensteten, sondern für alle hessischen Bürger mit Behinderungen zuständig sein.

Das Leben unserer behinderter Mitbürger zu erleichtern ist und bleibt ein wichtiges Ziel unserer Arbeit.
 
 
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