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| Peter Beuth: „Hessens Bürger müssen vor rot-rot-grünem Bürokratiemonster geschützt werden“ vom 10.09.2010 |
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„Möglichkeiten zur Akteneinsicht existieren längst“
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Als „Bürokratiemonster, vor denen Hessens Bürgerinnen und Bürger geschützt werden müssen“, bezeichnete der Innenpolitiker der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Peter Beuth, die Gesetzentwürfe von SPD und Grünen sowie der Linken zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes. „Die CDU steht für einen konsequenten Bürokratieabbau und nicht für ein unnötiges Aufblähen der Verwaltung zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Die von Rot-Grün und Dunkelrot geforderten Akteneinsichtsrechte existieren längst, wie beispielsweise im Datenschutzgesetz, im Pressegesetz, im Verwaltungsverfahrensgesetz und in fachspezifischen Gesetzen wie im Umweltgesetzbuch. Dass zumindest SPD und Grüne ihren jeweiligen Gesetzentwurf zurückgezogen haben und nun ein gemeinsames Bürokratiemonster vorstellen, ändert nichts an der unnötigen und die Verwaltung aufblähende Existenz eines solchen Gesetzes“, erläuterte Beuth.
Durch die Pläne von Rot-Grün und Dunkelrot würde dem Missbrauch des Persönlichkeitsrechts Tür und Tor geöffnet. „Die Folge in den Bundesländern, die über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügen, ist verheerend: Gruppen wie Scientology stellen flächendeckend Informationsanträge. Man stelle sich vor, dass es auch links- und rechtsextremistischen sowie vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen möglich wird, über jeden hessischen Bürger ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses flächendeckend Informationsanträge einzuholen. Hessens Bürger müssen vor diesem überflüssigen Schnüffelgesetz geschützt werden“, stellte Beuth fest.
Die Opposition solle ihre Initiativen noch einmal gründlich überdenken und dann im Interesse aller hessischen Bürgerinnen und Bürger wieder zu den Akten legen, so Beuth.
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| Rhein-Main-Gebiet lebt von der Mobilität vom 10.09.2010 |
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Beuth und Seyffardt: „Aufhebung unbegründeter Geschwindigkeitsbegrenzungen kommt Pendlern aus der Umgebung zugute.“
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„Für die Verkehrsdrehscheibe und den Wirtschaftsstandort Rhein-Main-Gebiet ist ein zügiger Verkehrsfluss und eine effiziente Nutzung der Infrastruktur von zentraler Bedeutung. Das Aufheben unbegründeter Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den von Berufspendlern stark genutzten Autobahnen rund um das Rhein-Main-Gebiet sind ein wichtiger und richtiger Schritt, die Mobilität der Menschen zu stärken“, lobten die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Peter Beuth (Taunusstein) und Peter Seyffardt (Eltville / Martinsthal) den Entfall oder das Heraufsetzen geltender Geschwindigkeitsbegrenzungen auf hessischen Autobahnen. Ein Großteil der im Untertaunus oder Rheingau lebenden Menschen seien täglich mit dem Auto in Richtung Frankfurt unterwegs und profitieren von der nunmehr erhöhten Verkehrsgeschwindigkeit.
So sei beispielsweise die A 3 von der Anschlussstelle Idstein bis zum Wiesbadener Kreuz bei Fahrtrichtungskilometer 1,7 km von 1oo hm/h auf 120 km/h heraufgesetzt und bei Fahrtrichtungskilometer 3,5 km die Geschwindigkeitsbegrenzung sogar ganz aufgehoben worden, so Beuth und Seyffardt. Im weiteren Verlauf bei der Anschlussstelle Niedernhausen sei die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben und im weiteren Verlauf in Richtung Wiesbadener Kreuz auf 120 km/h heraufgesetzt worden. Zwischen dem Wiesbadener Kreuz und der Anschlussstelle Raunheim sei die Geschwindigkeitsbegrenzung nunmehr vollständig entfallen und gewährleiste eine zügige Einfahrt für heimische Pendler ins Rhein-Main-Gebiet, so die CDU-Landtagsabgeordneten.
Bedenken von Umweltschutzgruppen hinsichtlich dadurch gesteigerter Feinstaubentwicklung seien unbegründet. Schließlich seien LKW die Hauptverursacher von Feinstaub und für diese gelte ohnehin bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung, so Beuth und Seyffardt. „Auf den viel befahrenen Straßen um Frankfurt – allein am Frankfurter Kreuz rund 300.000 Kfz am Tag – ist ein zügiger Verkehrsfluss notwendig. Staus mit Abbremsen und Anfahren führen dagegen zu einer höheren Feinstaub- und Stickstoffdioxidentwicklung“, erläuterten die heimischen CDU-Abgeordneten.
Weitere Emittenten von Feinstaub und Stickstoffdioxid sind auch Industrie- und Gebäudeheizungen. Die Absenkungen der Belastungen können nur durch deutliche Reduzierung der Verkehrsaufkommen und technische Verbesserungen bei den Emittenten erreicht werden. Bereits in 20 Meter Entfernung vom Fahrbahnrand der Autobahnen ist die durch Kfz-Immissionen verursachte Belastung stark reduziert, so die Gesamtbelastungsstudie Luftschadstoffe für den Ballungsraum Rhein-Main.
Im Gegensatz zu den Autobahnen sind die Umweltbelastungen in den Innenstädten kritischer zu bewerten, da die Menschen hier wohnen und direkt betroffen sind.
Die Feinstaubentwicklung sei darüber hinaus sehr wetterabhängig und hänge ursächlich mit der Niederschlagsentwicklung und Windstärke zusammen. Vor allem im Sommer oder bei Inversionswetterlagen im Wetter seien hohe Werte zu verzeichnen: „Das können wir nicht verändern oder verbieten. Aber von 2002 bis 2008 hat sich der durchschnittliche Feinstaub-Jahresmittelwert in Hessen um ein Drittel von gut 30 auf jetzt weniger als 20 Mikrogramm pro Kubikmeter verringert. Die Feinstaubbelastung in Hessen ist damit im Jahr 2008 auf den niedrigsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen zurückgegangen“, so Seyffardt und Beuth abschließend.
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| Peter Beuth: „Keine Toleranz gegenüber extremistischer Gewalt von rechts und von links“ vom 10.09.2010 |
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„Hessen ist ein schlechter Ort für Extremisten“
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„Für die CDU gibt es keine Toleranz gegenüber extremistischer Gewalt von rechts und von links“, stellte der Innenpolitiker der CDU-Landtagsfraktion, Peter Beuth, in der heutigen Landtagsdebatte zum Thema Rechtsextremismus fest. „Im Sommer 2007 hat es im Hessischen Landtag eine umfangreiche und ausführliche Anhörung ausschließlich zu dem Thema Rechtsextremismus gegeben. Das Ergebnis war, dass die weit über 20 Anzuhörenden erkannt haben, dass die Hessische Landesregierung den gesamtstaatlichen Ansatz bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus erkannt und umgesetzt hat. Aus diesem Grund bedarf es keiner neuerlichen Anhörung“, so Beuth.
„Die Verfolgung und Bekämpfung rechtsextremer Bestrebungen und Straftaten wird durch die Hessische Polizei und den Hessischen Verfassungsschutz konsequent, unnachgiebig und bundesweit vorbildlich verfolgt. Beleg für die jahrelangen erfolgreichen Bemühungen im Kampf gegen Rechtsextremismus ist in Hessen der Rückgang entsprechender Straftaten, entgegen des Bundestrends“, sagte Beuth. Die Zahl der Gewaltdelikte im Bereich der politisch motivierten Kriminalität – Rechtsextremismus – ist auf 25 Fälle (2008: 28 Fälle) zurückgegangen.
„Die Hessische Landesregierung hat viele erfolgreiche Projekte, beispielsweise ‚Wölfe im Schafspelz’, die hessische Erfindung und das bundesweit einmalige Projekt ‚IKARus’ und das neu gegründete ‚Kompetenzzentrum Rechtsextremismus’ im Kampf gegen Rechtsextremismus gestartet, deren Früchte Hessen als sicheres Bundesland bei stetig sinkenden Zahlen von rechtsextremistischen Gewalttaten erntet“, sagte Beuth.
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| Parteipolitische Schützenhilfe aus dem Kreishaus vom 10.09.2010 |
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| Beuth und Seyffardt: „Kreistag hat geltende Beschlusslage zum kommunalen Finanzausgleich. Landrat will von eigenem Versäumen beim Schuldenabbau ablenken“ |
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„Überaus irritiert“ zeigten sich die beiden CDU Landtagsabgeordneten Peter Beuth (Taunusstein) und Peter Seyffardt (Eltville / Martinsthal) bezüglich der Äußerungen von Landrat Albers (SPD) zur Finanzausstattung der Kommunen. „Der Kreistag hat einstimmig hierzu einen Beschluss gefasst, der die kommunalen Spitzenverbände dazu auffordert, die konstruktiven Gespräche über eine ‚zukünftige tragfähige Finanzausstattung der hessischen Kommunen‘ mit der Landesregierung fortzusetzen“, stellten die beiden CDU-Landtagsabgeordneten klar. Die Äußerungen von Albers seien damit ein etwas kläglicher Versuch, parteipolitische Schützenhilfe aus dem Kreishaus für die Landes-SPD zu betreiben.
Bedenklich erscheine die Kritik insbesondere, da durch die Konjunkturpakete von Bund und Land insgesamt 17,309 Mio. Euro in die Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis fließen. „Der Landrat nimmt bei Grundsteinlegungen hier dann gern den Spaten zur Hand und blendet andererseits bewusst aus, dass die finanziellen Mittel hierzu von Bund und Land stammen“, machten die beiden Landtagsabgeordneten deutlich und betonten zudem, dass „der Rheingau-Taunus-Kreis als Schulträger so insgesamt nochmals 29,753 Mio. Euro in die bauliche Substanz der Schulen, in die Funktionalität von Gebäuden und Klassenräumen sowie in die Infrastruktur von Ganztagsschulen investieren kann.“ Diese Mittel fielen ja nicht vom Himmel, sondern seien dem politischen Willen der CDU und FDP Regierungen in Bund und Land geschuldet.
Die Kritik an den Steuerentlastungen der Bundesregierung entbehre jeglicher Sachlichkeit. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz seien alle Steuerzahler ab dem 1. Januar 2010 um 8,5 Milliarden Euro entlastet worden. Einschließlich der Entlastungmaßnahmen aus den schon zuvor verabschiedeten Konjunkturpaketen seien es im Jahre 2010 in der Summe etwa 26 Milliarden Euro Entlastungsvolumen für die Leistungsträger der Gesellschaft. Zudem dränge sich vermehrt der Eindruck auf, Burkhard Albers versuche in Sichtweite seines bevorstehenden Wahlkampfes, davon abzulenken, dass er selbst in den konjunkturell starken Jahren keinerlei Anstrengungen unternommen habe, mit den höheren Einnahmen das Kreisdefizit nachhaltig zu verringern und Schulden abzubauen, so Beuth und Seyffardt. Im Haushaltsjahr 2007 seien beispielsweise mehr als 85 Prozent der Mehrausgaben für Ausgleichszahlungen an andere Gebietskörperschaften verwendet worden. Im Rahmen des KFA stiegen die Finanzzuweisungen des Landes um 568 Mio. Euro und die sonstigen Investitionszuweisungen um 95 Mio. Euro. „Es gehört zur Ehrlichkeit aller Beteiligten, anzuerkennen, dass die Landesregierungen in den vergangenen Jahren die Ausgleichszahlungen an die kommunale Familie enorm gesteigert haben. Aber wir müssen unsere gesamte Finanzarchitektur im Länder- wie im kommunalen Finanzausgleich den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Dies gelingt nur gemeinsam und im sachorientierten Dialog“, verdeutlichten Beuth und Seyffardt ihren Standpunkt.
Somit stünden Albers Äußerungen in verwunderlicher Dissonanz zur gelten Beschlusslage des Kreistages, so Beuth und Seyffardt. Die Abgeordneten hoben weiter hervor, dass durch Vize-Landrätin und Kämmerin Jutta Nothacker erstmals ein politischer Wille erkennbar sei, die Schuldenmisere im Kreis wirklich anzugehen. Unter dem Strich versuche der Landrat hingegen lediglich, die „Krawallstrategie der SPD-Hessen“ auf die kommunale Ebene zu bringen. „Dies mag aus Sicht von Albers verständlich sein, verschafft es ihm doch die einmalige Chance, die Bürger davon abzulenken, dass sein Wahlversprechen vom Schuldenabbau bislang nur ein leeres Versprechen geblieben ist“, verdeutlichten die beiden CDU-Politiker. Dafür nun die Schuld bei anderen zu suchen, sei „politisch schlechter Stil“ und damit auch der Bruch seines zweiten großen Wahlversprechens, den Stil im Landkreis zu verändern, erklärten Beuth und Seyffardt abschließend.
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| Neuer 30 Mio. Euro-Fonds hilft Kleinunternehmen vom 10.09.2010 |
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| Beuth und Seyffardt: Heimischer Mittelstand kann auf Kreditmittel zurückgreifen |
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„Heimische Kleinunternehmen können ab sofort bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Kreditmittel aus einem neuen Kreditprogramm für kapitalschwache Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten beantragen“, erläuterten die beiden CDU Landtagsabgeordneten Peter Beuth (Taunusstein) und Peter Seyffardt (Eltville / Martinsthal). Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) und sein Kollege Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) hatten am Montag diesen neuen Landesfonds vorgestellt. Die Hessische Landesregierung habe den Fonds im Januar aufgelegt, um die drohende Kreditklemme zu bekämpfen und Kleinbetriebe schnell und unbürokratisch mit Kapital zu versorgen, erläuterte Beuth und Seyffardt die Zielsetzung des Fonds. „In der Folge der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise beklagen viele kleinere Betriebe, dass sie bei ihren Hausbanken oftmals nicht notwendige Kredite abrufen können. Diese heimischen Betriebe können nun auf diesen Fonds zurückgreifen“, beschrieben die CDU-Landtagsabgeordneten die Vorteile des neuen Kreditprogramms.
Der Fonds sei exakt auf die Bedürfnisse von Kleinbetrieben zugeschnitten. Man wolle finanzschwachen Firmen, die allerdings keine Sanierungsfälle sein dürfen, Mittel für den laufenden Betrieb bereitstellen. „Aus dem zunächst mit 30 Mio. Euro ausgestatteten Förderprogramm könnten kleine Betriebe nach einem verkürzten Prüfverfahren Darlehen erhalten. Dazu gewähre der Fonds Nachrangdarlehen in Höhe von 25.000 bis 75.000 Euro“, so Beuth und Seyffardt. Damit könnten Betriebe beispielsweise notwendige Vorfinanzierungen bei Aufträgen stemmen. Weil der Fonds zudem Darlehen gewähre, die als wirtschaftliches Eigenkapital gelten, hätten es die Betriebe künftig leichter, weitere Kredite aufzunehmen. „Eine höhere Eigenkapitalquote verbessert wiederum die Aussichten auf reguläre Bankkredite“, so die beiden Abgeordneten aus dem Untertaunus und dem Rheingau.
Wichtig sei darüber hinaus, dass es sich bei dem zunächst bis zum Ende dieses Jahres befristeten Programm nicht um ein staatliches Kreditersatzprogramm handelt. Das Angebot sehe vielmehr vor, dass die Unternehmen bei ihrer Hausbank ein zusätzliches Darlehen über mindestens die Hälfte der Summe der Landeshilfen aufnehmen. „Damit sei eine unmittelbare Eingebundenheit der Kreditwirtschaft gewährleistet, weil sie im Eigenrisiko zusätzliche Mittel bereitstellen muss“, erläuterten Beuth und Seyffardt. Entstanden ist die Idee zu dem Fonds in Zusammenarbeit von Hessischem Handwerkstag und der Initiative Zukunftsforum Finanzplatz Frankfurt. Abgewickelt wird er über die WIBank.
Interessenten wenden sich an ihre jeweilige Hausbank, damit diese die Gewährung eines Darlehens aus dem Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen“ bei der WIBank beantragt. Die weiteren Einzelheiten und Ansprechpartner seien zudem auf der Internetseite der WIBank veröffentlicht: www.wibank.de.
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| Hessische Politik hautnah erleben vom 10.09.2010 |
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| CDU-Landtagsabgeordneter Peter Beuth lädt Mädchen aus dem Untertaunus anlässlich des GirlsDay nach Wiesbaden ein |
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Zur Teilnahme am 9. GirlsDay in Hessen am 22. April 2010 hat der Landtagsabgeordnete Peter Beuth alle interessierten Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 aus seinem Wahlkreis Untertaunus aufgerufen. „Der Hessische Landtag bietet die tolle Gelegenheit, an einem Tag gleich mehrere verschiedene Berufe kennen zu lernen“, lud der heimische CDU-Abgeordnete interessierte Mädchen ein, sich bei ihm zu bewerben. Nach dem großen Zuspruch und dem Erfolg des Girls´Day bei der CDU-Fraktion in den vergangenen Jahren seien auch in diesem Jahr Bewerbungen zur Teilnahme herzlich willkommen. „Wir freuen uns auf Eure Teilnahme“, so Beuth.
Die CDU-Landtagsfraktion habe für den Girls´Day ein attraktives und vielseitiges Programm zusammengestellt, um einen Einblick in die unterschiedlichen Berufsbilder im Landtag zu geben, erläuterte der Landtagsabgeordnete. Ob im Landtagsrestaurant, in der IT-Abteilung, Pressestelle oder beim Landtagsfahrdienst – zahlreiche Gesprächspartner stehen den Teilnehmerinnen Rede und Antwort. Auf dem Programm stehen außerdem eine Führung durch den Landtag sowie eine Diskussion mit Landtagsabgeordneten der CDU-Fraktion.
Das Programm beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr. Bis zum 24. März 2010 können die interessierten Schülerinnen ihre Bewerbungen für den Girls Day einreichen. Die Teilnahme ist begrenzt.
Bewerbungen für den Girl´s Day sind zu richten an:
Für interessierte Mädchen aus dem Untertaunus:
Hessischer Landtag
Peter Beuth, MdL
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Tel. 0611-350703 / Fax: 0611-3501703 oder per Email: p.beuth2@ltg.hessen.de
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| Peter Beuth: Hessens Bürger müssen vor rot-grünem Bürokratiemonster geschützt werden vom 10.09.2010 |
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„Möglichkeiten zur Akteneinsicht existieren längst“
(Dies ist eine Meldung der CDU Landtagsfraktion) |
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Als \\\"Bürokratiemonster, vor dem Hessens Bürger geschützt werden müssen\\\", bezeichnete der Innenpolitiker der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Peter Beuth, den Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes. „Die CDU steht für einen konsequenten Bürokratieabbau und nicht für ein unnötiges Aufblähen der Verwaltung zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Die von SPD und Grünen geforderten Akteneinsichtsrechte existieren längst, wie beispielsweise im Datenschutzgesetz, im Pressegesetz, im Verwaltungsverfahrensgesetz und in fachspezifischen Gesetzen wie im Umweltgesetzbuch. Dass SPD und Grüne ihren jeweiligen Gesetzentwurf zurückgezogen haben und nun ein gemeinsames Bürokratiemonster vorstellen, ändert nichts an der unnötigen und die Verwaltung aufblähende Existenz eines solchen Gesetzes\\\", erläuterte Beuth.
Durch die Pläne von SPD und Grünen würde dem Missbrauch des Persönlichkeitsrechts Tür und Tor geöffnet. \\\"Die Folge in den Bundesländern, die über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügen, ist verheerend. Gruppen wie Scientology stellen flächendeckend Informationsanträge. Man stelle sich vor, dass es auch links- sowie rechtsextremistischen, sowie vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen möglich wird, über jeden hessischen Bürger ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses flächendeckend Informationsanträge einzuholen. Hessens Bürger müssen vor diesem überflüssigen Schnüffelgesetz geschützt werden\\\", stellte Beuth fest.
SPD und Grüne sollten ihre Initiativen noch einmal gründlich überdenken und dann im Interesse aller hessischen Bürgerinnen und Bürger wieder zu den Akten legen, so Beuth.
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| Peter Beuth: „Maßlose Skandalisierung einer ideenlosen Opposition“ vom 10.09.2010 |
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„Hessischer Justizminister hat umfassend und ausführlich informiert“
(Dies ist eine Meldung der CDU-Landtagsfraktion) |
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Als „maßlose Skandalisierung einer ideenlosen Opposition“ bezeichnete der CDU-Rechtspolitiker Peter Beuth die Vorwürfe von SPD und Grünen in Richtung des Hessischen Justizministeriums im Zusammenhang mit Auftragsvergaben an die Werbeagentur Cicero. „Mit geschmacklosen Konstruktionen sind die Oppositionsparteien auf schnelle Schlagzeilen aus. Dieses Verhalten ist eine unerträgliche Heuchelei“, so Beuth.
„Der Hessische Justizminister, Jörg-Uwe Hahn, hat umfassend und ausführlich über die Vorgänge informiert. Der Opposition ist der Wind aus den Segeln genommen worden“, stellte Beuth fest.
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| Wer zu verschlafen droht, muss eben hoffen vom 10.09.2010 |
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Beuth, Seyffardt und Willsch: „Dieser Landrat droht die Breitbandentwicklung für den Kreis zu verschlafen. Seit 2008 werden Initiativen der kommunalen Ebene gefördert, wodurch die Aufforderung an Abgeordnete, sich politisch einzusetzen, entbehrlich ist.“
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„Mit Verwunderung und Kopfschütteln“ haben die Landtagsabgeordneten Peter Beuth (Taunusstein), Peter Seyffardt (Eltville / Martinsthal) und der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (Hohenstein) die Verlautbarungen von Landrat Albers aufgenommen, er hoffe auf Geld des Landes zur Erstellung einer Bedarfsanalyse hinsichtlich einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Kreisgebiet. „Dieser Landrat droht die Breitbandentwicklung für den Kreis zu verschlafen. Seit 2008 werden Initiativen der kommunalen Ebene gefördert, wodurch die Aufforderung an Abgeordnete, sich politisch einzusetzen, entbehrlich ist“, erklärten die CDU-Abgeordneten.
Die Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis seien vielfach bereits über das Stadium der Bedarfsermittlung hinaus, stellten die CDU-Politiker fest. „Wenn man dem Bürger in der Kommune ganz unmittelbar Kontakt hat, kann man eben nicht zwei Jahre das Thema einfach ignorieren, wie dies der für die Kreisentwicklung zuständige Landrat im ‚fernen Kreishaus‘ wohl praktiziert habe“, erklärten Beuth, Seyffardt und Willsch mit Blick auf die bereits initiierten Lösungswege einiger Bürgermeister im Kreis. Hierin offenbarten sich schon die Versäumnisse des Kreises, schließlich sei in dieser Frage eine Lösungsstrategie im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit sicher sinnvoll gewesen, so die CDU-Abgeordneten aus Bund und Land.
„Auch auf der fachlichen Ebene sind die Äußerungen des Landrates nicht nachzuvollziehen. Wenn gemäß der Förderrichtlinien ein Bedarf nachgewiesen ist und kein Anbieter bereit ist, diesen Bedarf zu befriedigen, greift die finanzielle Förderung von Bundes- und Landesseite, um den Menschen in ländlichen Regionen eine ausreichendende Breitbandversorgung zu ermöglichen“, erläuterten die Abgeordneten nochmals den Förderablauf. CDU und FDP hätten im Bund und Land die politischen Weichenstellungen längst bereitet, um die Kommunen und Kreise beim Breitbandausbau nachhaltig finanziell zu unterstützen. Allein das Land Hessen habe seine Förderung für 2010 nochmals um 700.000 Euro auf über 5,2 Mio. Euro angehoben, so Beuth und Seyffardt.
Beuth, Seyffardt und Willsch kritisierten in diesem Zusammenhang auch die Äußerungen des Grünen-Landtagsabgeordneten Klose zur Schaffung von Breitbandangeboten: „Diese Aufgabe auf die öffentliche Hand zu verlagern und somit eine ‚Breitbandstaatswirtschaft‘ zu schaffen, wäre ein Rückfall in jenes rückwärtsgewandte Denken, dass überall dort den Staat einfordert, wo Leistungen unwirtschaftlich und unrentabel sind“. Angesichts der finanzpolitischen Probleme der öffentlichen Hand, sei es mehr als verwegen, wenn Klose nun als Ausweg ein finanzielles Engagement der Kommunen als ‚wirtschaftlicher Akteur und Anbieter‘ ins Spiel bringe. Wenn privatwirtschaftliche Unternehmen mangels Wirtschaftlichkeit ein Engagement scheuen, sei es allenfalls geboten, die Wirtschaftlichkeitslücke durch öffentlich-rechtliche Unterstützung zu schließen und somit den Ausbau von Breitbandangebote zu fördern, so Beuth, Seyffardt und Willsch. „Diesen Weg sind der Bund und das Land bei ihren Fördermöglichkeiten gegangen. Das Geld steht bereit. Wer jedoch zu verschlafen droht, muss eben hoffen“, erklärten die CDU-Politiker abschließend in Richtung Albers.
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| Mittelstufenschule eine Chance für die heimische Schullandschaft vom 10.09.2010 |
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Seyffardt und Beuth: „Haupt- und Realschüler erhalten Zukunftsperspektive durch starke Praxis- und Berufsorientierung.“
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Die CDU-Landtagsabgeordneten Peter Seyffardt (Eltville-Martinsthal) und Peter Beuth (Taunusstein) begrüßen das Konzept der Mittelstufenschule , das die Hessische Landesregierung vorgestellt hat und freuen sich, das die Landesregierung den Startschuss für ein solch richtungsweisendes Projekt gegeben hat.
Haupt- und Realschulen können das neue Angebot nutzen, aber auch auf eigenen Wunsch eigenständig bleiben. „Der neue Ansatz schafft Zukunftsperspektiven für Haupt- und Realschulen durch Kooperation mit berufsbildenden Schulen, durch ein Ganztagsangebot sowie wahlweise durch SchuB-Klassen, das Neustädter Modell oder ähnlichen Kooperationsmodellen“, hoben Beuth und Seyffardt insbesondere die Wahlmöglichkeiten hervor. „Schulen haben somit auf Basis der Freiwilligkeit die Möglichkeit ein auf Ihr Schülerklientel zugeschnittenes Kooperationsmodell einzurichten“, so die CDU-Abgeordneten.
Bei der Mittelstufenschule handelt es sich um eine Schule mit einem gemeinsamen Eingang und zwei Ausgängen, die zum Hauptschul- und zum Realschulabschluss hinführen, diese Bildungsgänge aber mit einer starken Praxis- und Berufsorientierung versieht. Sie trägt somit den Veränderungen der Demographie und des Wahlverhaltens der Eltern am Ende der Grundschule Rechnung. „Zudem hält sie zugleich am gegliederten Schulsystem, einer hohen Differenzierung und Durchlässigkeit des Systems fest, die der Verschiedenartigkeit menschlicher Begabungen entspricht und diese am besten zur Entfaltung bringt. Sie bildet einen weiteren Baustein zur Qualitätssteigerung im hessischen Bildungssystem – zum Wohle der Kinder und der Gesellschaft insgesamt“, so die die CDU-Politiker Seyffardt und Beuth.
Mit dem neuen Konzept sei zudem sichergestellt, dass ein Großteil der Hauptschüler auf Anhieb in ein Ausbildungsverhältnis übernommen werden kann. Die Differenzierung beginnt spätestens ab Klasse 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. „Wohnortnahe und auch kleinere Schulstandorte können mit der Mittelstufenschule auch leichter erhalten bleiben“, erläuterten Beuth und Seyffardt. Diese Standortnähe sei gerade in einem Flächenkreis wie dem Rheingau-Taunus-Kreis für Schüler und Eltern ein bedeutender Aspekt, dem somit Rechnung getragen werde.
Darüber hinaus werde auch das Realschulprofil weiter geschärft. „Die Durchlässigkeit in andere Schulformen bis hin zur Erlangung des Abiturs bleibt weiterhin gegeben. Realschüler werden weit überdurchschnittlich erfolgreich am Ausbildungsmarkt beziehungsweise beim Übergang in weiterführende Bildungsgänge sein“, so die Abgeordneten Seyffardt und Beuth abschließend.
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